geltende rechtsvorschriften

geltende rechtsvorschriften

Gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz der Umwelt, basieren die Prioritäten der Regierung bei der Behandlung von kommunalen Abfällen auf folgenden Punkten:

  • die Implementierung von Systemen, welche die Trennung von Hausmüll fördern, die dessen Recycling und andere Formen der Verwertung ermöglichen.
  • Kampagnen zur Bildung und Schaffung von Bewusstsein in der Bevölkerung durchzuführen, die auf die aktive Teilnahme an der Mülltrennung zielen und die Verringerung der Benutzung von Verpackungsmaterialien fördern.
  • Instrumentarien zum Handeln sollen bestimmt werden und die notwendige Infrastruktur für die korrekte Entsorgung von Verpackung und Verpackungsabfällen geschaffen werden.
  • Die gemeinschaftliche und verbandsgemeindliche Behandlung von kommunalen Dienstleistungen bei der Sammlung und Entsorgung des Hausmülls soll gefördert und koordiniert werden.
  • Unterstützt werden sollen die technische Entwicklung und die Vermarktung von Verbrauchsprodukten sowie die Dienstleistungen, welche die Wiederverwertung erlauben, die Menge der erzeugten Abfälle oder ihre Wirkung auf die Umwelt reduzieren.
  • Angestoßen werden soll der Aufbau von Infrastruktur zur Rückgewinnung und Verwertung der Materialien.
  • Die Wiederverwertung von Materialien und von Verpackung, vor allem in den Produktionszyklen selbst, soll gefördert werden.
  • Im öffentlichen Sektor soll eine Einkaufspolitik etabliert werden, welche der Anschaffung von Produkten Priorität einräumt, die wiederverwertbare Materialien enthalten.

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